Einlösebedingungen der WUNSCHGUTSCHEIN GmbH (Stand: April 2024)

Die WUNSCHGUTSCHEIN GmbH, Bahnhofstraße 43, 59929 Brilon, Tel.: +49 (0)211-7817580, E-Mail: info@wunschgutschein.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13193, USt-Identifikationsnummer: DE329263839, vertreten durch die Geschäftsführer Verena Argauer, Dr. Andreas Betzer und Valentin Schütt, („Anbieter“, „wir“, „uns“) ist Herausgeberin verschiedener Gutschein-Produkte.

Nachfolgende Einlösebedingungen („AGB“) gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für die Einlösung unserer Gutschein-Produkte, wie z.B. WUNSCHGUTSCHEINE und MITARBEITERGUTSCHEINE („WGS-Gutschein“) zum Erwerb von Gutscheinen unserer Partner („Partnergutscheine“) durch den Gutscheininhaber („Kunde“, „Sie“, „Ihnen“). Diesen AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt der Anwendung ausdrücklich schriftlich zu.

 

1.        ALLGEMEINES

1.1       Sie erwerben auf Grundlage dieser AGB den von Ihnen bestellten Partnergutschein gegen Einlösung Ihres WGS-Gutscheins. Ihr Vertragspartner ist dabei der Anbieter.

1.2      Der Nennwert des WGS-Gutscheins kann bei einigen Partnern in gleicher Höhe nicht als Wertstufe verfügbar sein. In diesem Fall kann der Bezug mit mehreren Partnergutscheinen erfolgen. Zur vollständigen Nutzung des gegebenenfalls verbleibenden Restguthabens aus dem Nennwert des WGS-Gutscheins kann eine Aufzahlung notwendig sein. Herausgeber und Schuldner der von Ihnen im Zuge der Einlösung des WGS-Gutscheins bestellten Partnergutscheine sind die jeweiligen Partner, die ihre Leistungen aufgrund eines eigenen Vertrages unter Geltung ihrer eigenen Vertragsbedingungen erbringen.

1.3      Wir schulden Ihnen die Übersendung des oder der bestellten Partnergutscheine.

1.4    Wir sind nicht zur dauerhaften Zusammenarbeit mit einem bestimmten Partner verpflichtet. Scheidet ein bisheriger Partner aus dem Kooperationssystem aus, können erworbene WGS-Gutscheine nicht mehr gegen Partnergutscheine des ausgeschiedenen Partners eingetauscht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Partner bei Kauf der WGS-Gutscheine als Partner beworben wurde.

2.        EINLÖSEVORGANG BEIM WUNSCHGUTSCHEIN

2.1     Zur Einlösung Ihres WUNSCHGUTSCHEINS gehen Sie bitte auf die jeweils auf dem WUNSCHGUTSCHEIN angegebenen Web-Adresse und folgen den dort genannten Anweisungen. Zum Bezug des Partnergutscheins benötigen Sie den auf der Rückseite des WUNSCHGUTSCHEINS abgedruckten bzw. auf ihrem elektronischen WUNSCHGUTSCHEIN ausgewiesenen Gutschein-Code (Mein Code).

2.2      Nachdem Sie einen Partner ausgewählt haben, wird Ihnen ein Fenster angezeigt, wo Sie den Button „Gutschein anfordern“ klicken. Sollten Sie diesen klicken, werden Sie gebeten, Ihren Namen und die E-Mail-Adresse einzugeben. Zum Abschließen des Vorgangs müssen Sie die Einlösebedingungen akzeptieren sowie auf „zahlungspflichtig bestellen“ klicken. In diesem Moment geben Sie das Angebot zum Erwerb des Partnergutscheins unter Einlösung Ihres WUNSCHGUTSCHEINS ab.

2.3      Die Annahme Ihres Angebots erfolgt durch Bestätigung Ihrer Bestellung. Je nachdem, welche Partnergutscheine Sie bestellt haben, erhalten Sie diese per Post bzw. E-Mail zugeschickt und können diese dann bei unseren Partnern einlösen. Die Einlösung des WUNSCHGUTSCHEINS kann nur einmalig erfolgen. Ein Umtausch in Partnergutscheine anderer Partner ist mit Abschluss des Vorgangs nicht mehr möglich. Eine Verpflichtung der Speicherung von Partnergutscheinen nach diesem Zeitpunkt besteht nicht. Sollte eine weitere Speicherung aus abwicklungstechnischen oder sonstigen verpflichtenden Gründen durch den Anbieter erfolgen, so ist diese Frist aus Sicherheitsgründen nicht länger als 48 Stunden

2.4      Die Einlösung des WUNSCHGUTSCHEINS muss auf eigenen Namen und eigene Rechnung erfolgen. Die Einlösung in fremdem Namen ist nicht erlaubt.

2.5       Der Anbieter behält sich vor, die Einlösung des WUNSCHGUTSCHEINS zu sperren, zu blockieren oder für eine erweiterte Prüfung zu verzögern, sofern dies zur Prävention von Geldwäsche- und Betrugsdelikten erforderlich ist. Kommt es beim Kunden zu einer solchen durch unser System ausgelösten Verwendungssperre, so kann dieser die Verwendung des WUNSCHGUTSCHEINS durch einen Verifikations-/Authentifikationscheck erreichen.

2.6      Die Nutzung von Rückvergütungen, Kick-Back-Zahlungen, Rabatten oder sonstigen geldwerten Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des WUNSCHGUTSCHEINS gewährt werden und deren Zweck es ist, direkt oder indirekt einen Rabatt auf Einkäufe in den Partnershops zu erhalten, ist nicht zulässig.

2.7      Der Erwerb des WUNSCHGUTSCHEINS zum Zwecke des Wieder- oder Weiterverkaufs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Hierzu zählt auch die Nutzung des WUNSCHGUTSCHEINS für den Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen, die zum Zwecke des Weiter- oder Wiederverkaufs durch Einlösung des Guthabens auf einem oder mehreren WUNSCHGUTSCHEINE erworben werden.

3.        EINLÖSEVORGANG BEIM MITARBEITERGUTSCHEIN

3.1   Für die Auswahl von Partnergutscheinen registrieren Sie sich auf der Website www.steuersparcard.de und folgen den dort genannten Anweisungen.

3.2      Nach Vorauswahl des gewünschten Einlösebetrags erfolgt automatisch die Weiterleitung auf das Einlöse-Portal der STEUERSPARCARD, wo die Auswahl des Partnergutscheins in Höhe der vorher ausgewählten Wertstufe erfolgt. Die Wertstufen sind durch den Anbieter derzeit in einer Stückelung von EUR 10, EUR 15, EUR 20, EUR 25, EUR 44, EUR 50 und EUR 100 vorgegeben. Der Anbieter behält sich vor, die Wertstufen jederzeit zu ändern.

3.3     Nachdem sie einen Partner ausgewählt haben, wird ihnen ein Fenster gezeigt, wo sie den Button „Gutschein anfordern“ klicken. Sollten Sie diesen klicken, werden Sie gebeten, Ihren Namen und die E-Mail-Adresse einzugeben. Zum Abschließen des Einlöse-Vorgangs müssen Sie die Einlösebedingungen akzeptieren sowie auf „zahlungspflichtig bestellen“ klicken. In diesem Moment geben Sie das Angebot zum Erwerb des Partnergutscheins unter Einlösung Ihres MITARBEITERGUTSCHEINS ab.

3.4      Die Annahme Ihres Angebots erfolgt durch Bestätigung Ihrer Bestellung. Je nachdem, welche Partnergutscheine Sie bestellt haben, erhalten Sie diese per Post bzw. E-Mail zugeschickt und können diese dann bei unseren Partnern einlösen. Die Nutzung des MITARBEITERGUTSCHEINS kann nur einmalig erfolgen. Eine Verpflichtung der Speicherung von Partnergutscheinen nach diesem Zeitpunkt besteht nicht. Sollte eine weitere Speicherung aus abwicklungstechnischen oder sonstigen verpflichtenden Gründen durch den Anbieter erfolgen, so ist diese Frist aus Sicherheitsgründen nicht länger als 48 Stunden.

3.5      Die Verwendung des MITARBEITERGUTSCHEINS muss auf eigenen Namen und eigene Rechnung erfolgen. Die Einlösung in fremdem Namen ist nicht erlaubt.

3.6     Der Anbieter behält sich vor, die Einlösung des MITARBEITERGUTSCHEINS zu sperren, zu blockieren oder für eine erweiterte Prüfung zu verzögern, sofern dies zur Prävention von Geldwäsche- und Betrugsdelikten erforderlich ist. Kommt es beim Kunden zu einer solchen durch unser System ausgelösten Verwendungssperre, so kann dieser die Verwendung des MITARBEITERGUTSCHEINS durch einen Verifikations-/Authentifikationscheck erreichen.

4.        LIEFERUNG DES PARTNERGUTSCHEINS

4.1      Wir liefern Ihnen Ihren Partnergutschein elektronisch innerhalb eines Werktages nach Bestellung, in der Regel innerhalb weniger Minuten. Bei postalischem Versand beträgt die Lieferzeit 7 – 14 Werktage.

4.2    Wir liefern den Partnergutschein unseres Partners per E-Mail oder auf dem Versandweg mit der Deutschen Post, DHL oder DPD. Eine Selbstabholung des Partnergutscheins ist leider nicht möglich.

5.        HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG

5.1     Die Gewährleistung des Anbieters (WUNSCHGUTSCHEIN GmbH) für den erworbenen Partnergutschein richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir gewährleisten zudem, dass der durch Einlösung des WGS-Gutscheins bezogene Partnergutschein einen wirksamen und durchsetzbaren Anspruch gegen den jeweiligen Partner auf Bezug der von diesem Partner angebotenen Waren und Dienstleistungen (beim WUNSCHGUTSCHEIN auch einschließlich auf der Partner-Website eingebundener Drittanbieter) in Höhe des jeweiligen Nennwerts des Partnergutscheins begründet.

5.2       Die Haftung des Anbieters (WUNSCHGUTSCHEIN GmbH) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.3    Bei sämtlichen Reklamationen und Fragen in Zusammenhang mit dem Erwerb Ihres Partnergutscheins im Rahmen der Einlösung Ihres WGS-Gutscheins (insb. Fragen zur Lieferung oder Haftung bei Mängeln) steht Ihnen unser Serviceteam während der allgemeinen Geschäftszeiten unter +49 (0)211-7817580 telefonisch oder unter hilfe@wunschgutschein.de zur Verfügung.

6.        STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

Mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, hat die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten geschaffen, die z.B. unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit (Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).