Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für den Bildupload beim Poolgutschein der WGS
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Kunden, die im Rahmen eines Gutscheins oder Poolgutscheins der WUNSCHGUTSCHEIN GmbH (nachfolgend "WGS") eigene Bildmaterialien (insbesondere Fotos, Grafiken oder sonstige Motive) hochladen, um diese auf dem Gutschein darzustellen.
(2) Kunde im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die den Zweck der Bestellung nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuordnet (Verbraucher, § 13 BGB).
§ 2 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv (insbesondere Fotos, Grafiken oder sonstige Bildmaterialien) im Rahmen des Gutschiens oder Poolgutscheins und nimmt dadurch Einfluss auf die Gestaltung, räumt der Kunde WGS das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Gutscheinlaufzeit zuzüglich 12 Monate beschränkte, räumlich und inhaltlich auf das für die Gutscheinabwicklung erforderliche Maß beschränkte Recht ein, das hochgeladene Bildmaterial für folgende Zwecke zu nutzen:
- die Darstellung und Gestaltung des Poolgutscheins auf der WGS-Homepage und in allen mit dem Gutschein verbundenen Kommunikationskanälen;
- die Vervielfältigung zum Zwecke der Darstellung und Übermittlung des Gutscheins an die Gutscheinempfänger und Partnergutscheinanbieter;
- die Speicherung und Archivierung im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung;
- die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen der Gutscheinplattform zum Abruf durch den Gutscheinempfänger.
(2) Der Kunde versichert gegenüber WGS, dass: a) das hochgeladene Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist und er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, um die in Absatz 1 genannte Rechtseinräumung wirksam vorzunehmen; b) er nur solche Bilder hochlädt, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt oder deren Urheberschaft er eindeutig nachweisen kann; c) er durch das Hochladen des Bildmaterials keine Urheber-, Persönlichkeits-, Namensrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt..
(3) Der Kunde bleibt Eigentümer des hochgeladenen Bildmaterials.
§ 3 Personenabbildungen und Einwilligungen
(1) Sofern das hochgeladene Bildmaterial Personen (insbesondere Personen, die erkennbar abgebildet sind) darstellt, versichert der Kunde, dass die Einwilligung der abgebildeten Person(en) zur Veröffentlichung im Rahmen des Poolgutscheins vorliegt.
(2) Die Einwilligung muss sich ausdrücklich auf die Nutzung der Abbildung durch WGS im Rahmen des Poolgutscheins erstrecken. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die abgebildeten Personen über den Verwendungszweck, den Umfang der Verbreitung und die Dauer der Nutzung informiert wurden und ihre Einwilligung freiwillig erteilt haben. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; für die Zukunft entfaltet der Widerruf Wirkung.
§ 3 Zulässige Inhalte und Qualitätsanforderungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, keine Bilder hochzuladen, die rechtswidrige, sittenwidrige oder gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte darstellen. Insbesondere darf der Kunde keine Bilder hochladen, die: a) illegal sind, zu Gewalt aufrufen, pornografisch sind oder Hate Speech darstellen; b) den Jugendschutzvorschriften zuwiderlaufen; c) die Community-Standards verletzen oder die Community gefährden oder schädigen könnten; d) falsche oder gefährliche Anweisungen enthalten oder potenziell schädliche Aktivitäten zeigen; e) fehlerhafte Informationen, falsche Texte oder andere inhaltliche Fehler enthalten, insbesondere bei wissenschaftlichen, medizinischen oder technischen Inhalten.
Der Kunde stellt sicher, dass die hochgeladenen Bilder folgende Qualitätskriterien erfüllen:
- Auflösung: Die Bilder müssen über eine ausreichend hohe Auflösung verfügen und dürfen nicht verpixelt oder unscharf sein.
- Kontrast: Bilder mit geringem Kontrast dürfen nicht hochgeladen werden, da die Darstellung nicht den Qualitätsanforderungen entspricht.
- Format: Das Dateiformat muss für die Darstellung im Web geeignet sein (z. B. JPG, PNG).
- Dateigröße: Die Dateigröße darf ein technisch sinnvolles Maß nicht überschreiten.
(2) Der Kunde sichert zu, dass alle hochgeladenen Bilder den vorstehenden Anforderungen entsprechen. WGS behält sich das Recht vor, Bilder, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, abzulehnen, zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen. Der Kunde wird in diesem Fall informiert und kann alternativ ein anderes Bild hochladen.
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen ist die WGS berechtigt, dem Kunden den Zugang zum Poolgutschein-Service zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen, insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.
§ 4 Speicherung und Löschung
(1) WGS speichert die hochgeladenen Bilder für die Dauer der Gutscheinlaufzeit zuzüglich 90 Tage, soweit dies für die Abwicklung des Gutscheins erforderlich ist.
(2) Nach Ablauf der Speicherfrist werden die Bilder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Der Kunde kann die Löschung seiner Bilder jederzeit vor Ablauf der Speicherfrist verlangen, soweit dies nicht für die Abwicklung bereits ausgestellter Gutscheine erforderlich ist.
§ 5 Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt die WGS von allen Forderungen und Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Namensrechten oder sonstigen Rechten durch das hochgeladene Bildmaterial geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten). Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte eine Ersetzung nicht möglich sein, wird die betreffende Bestimmung aus dem Vertrag entfernt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der WGS, sofern der Kunde Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.